Exklusive Steuerberatung für Unternehmer und Unternehmen: National wie International, mit der amtlich verliehenen Berufsbezeichnung "Fachberater für Internationales Steuerrecht" und internationalen Repräsentanzen in London und New York - hierfür steht Isensee Steuerberater an den Standorten München, Berlin und Hamburg.

 

Seit mehr als 15 Jahren Erfahrungen in der internationalen Steuerberatung, immer auf der Höhe der Zeit und die aktuellen Entwicklungen in Deutschland und in Europa im Visier. Steuerberatung, die den Realitäten der grenzenlosen Wirtschaftswelt Rechnung trägt.

 

Isensee Steuerberater vernetzt weltweit Steuerberaterdienstleistungen von Kanzleien, die ebenso wie Isensee Steuerberater ihren Ursprung bei den "Big Four", den internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben.  Der Kanzleigründer war für zwei große internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig, zuletzt in deutschlandweit verantwortlicher Position. Aus den vielfältigen Kontakten ist ein effizientes Beratungsnetzwerk entstanden. Hiervon profitieren die Mandanten der Kanzlei Isensee Steuerberater an den Standorten München, Berlin und Hamburg unmittelbar. Steuerberater Isensee ist Mitglied der International Fiscal Association.

Das Netzwerk von selbständigen und unabhängigen Steuerberatern steht Ihnen mit 36 Büros in 26 Ländern zur Verfügung. Steuerberater unseres Netzwerkes können in den folgenden Ländern gefunden werden: USA, Kanada, Brasilien, Uruguay, Argentinien, Australien, Japan, Korea, China, Hongkong, Malaysia, Philippinen, Indonesien, Indien, Großbritannien, Irland, Frankreich, Malta, Niederlande, Österreich, Ungarn, Slowakei, Polen, Spanien, Russland.

Isensee Steuerberater bietet maßgescheiderte Lösungen und berät zu:

 

  • internationalen Unternehmensgestaltungen und Restrukturierungen

 

  • Holdingstrukturen für das In- und Auslandsgeschäft (einschließlich Asien zum Beispiel in Hongkong und Singapur)

 

  • Lizenzierungsstrukturen zur Steueroptimierung der Gesamtsteuerbelastung einschließlich der grenzüberschreitenden Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern, z.B. in der-IT Branche

 

  • Quellensteueroptimierungen für Dividenden- und Zinseinkünfte

 

  • der grenzüberschreitenden Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern

 

  • der Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Senkung der Steuerqoute

 

  • der Vermeidung der Anwendung des Außensteuergesetzes beim Wegzug in andere Staaten

 

  • Fördermittelberatung für Investitionen in den USA